Sie kennen jemanden, der verkaufen will. Wir übernehmen den Rest.
In Ihrem Tagesgeschäft erfahren Sie oft als Erste von Eigentümern, die über einen Verkauf nachdenken. Leiten Sie den Hinweis weiter – kommt es zum notariellen Ankauf, erhalten Sie einen Finderlohn von 500 bis 1.000 €.
- Finderlohn bei Ankauf
- Diskret & vertraulich
- Kein Aufwand, keine Haftung
- Rückmeldung i. d. R. binnen 48 Std.
Eigentumswohnungen (ETW) · Reihenhäuser – bevorzugt Reihenmittelhäuser (RMH) · Mehrfamilienhäuser (MFH) ab 6 Wohneinheiten
Aus einem beiläufigen Hinweis wird ein strukturiertes Angebot
Erbengemeinschaften, Sanierungsstau, Liquiditätsbedarf, eine Betriebsaufgabe – solche Verkaufsanlässe bekommen Sie in Ihrem Beruf oft als Erste mit. Für Sie ist das meist kein eigenes Geschäft: Sie sind kein Makler, wollen es nicht selbst betreiben, oder es passt schlicht nicht in Ihren Tag. Bisher verpufft dieses Wissen deshalb ungenutzt.
Sie geben nur den Anstoß
Ein Name, eine Adresse, eine kurze Einschätzung reichen. Die technische und wirtschaftliche Prüfung, die Ansprache und die Abwicklung übernehmen wir.
Kein Konflikt mit Ihrem Kerngeschäft
Sie verkaufen nichts, beraten nichts und übernehmen keine Vermittlerrolle. Sie leiten lediglich einen Hinweis weiter.
Vergütet, wenn es zum Ankauf kommt
Kommt kein Kauf zustande, entstehen für Sie weder Kosten noch Verpflichtungen. Führt der Tipp zum notariellen Ankauf, erhalten Sie Ihren Finderlohn.
Passt in drei Berufsalltage besonders gut
Eigentümer mit Verkaufsabsicht
- Erbengemeinschaften wollen sich auseinandersetzen
- Einzeleigentümer sind mit Sonderumlagen oder Sanierungsstau überfordert
- WEG-Einheiten sollen aufgelöst oder gebündelt verkauft werden
Mandanten mit Immobilienvermögen
- Erbschaften und vorweggenommene Erbfolge mit Immobilienanteil
- Betriebsaufgabe oder Liquiditätsbedarf im Mandantenumfeld
- Objekte, die im Bestand nicht mehr sinnvoll gehalten werden
Objekte außerhalb des eigenen Profils
- Zu sanierungsintensiv oder zu speziell für die eigene Vermarktung
- Eigentümer wünscht ausdrücklich Off-Market statt Exposé
- Paketverkäufe oder Objekte mit technischem Klärungsbedarf
Vier Schritte bis zum Finderlohn
Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten – für Sie bedeutet ein Tipp maximal wenige Minuten Aufwand.
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Tipp einreichen
Adresse, Objektart und – falls bekannt – ein Ansprechpartner. Per Formular, E-Mail oder Telefon.
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Erste Prüfung
Wir sichten Lage und grobe Wirtschaftlichkeit und melden uns i. d. R. innerhalb von 48 Stunden zurück.
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Diskrete Kontaktaufnahme
Die Ansprache des Eigentümers erfolgt in Abstimmung mit Ihnen – auf Wunsch ohne Nennung Ihres Namens.
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Notarieller Ankauf
Kommt der Kauf zustande, wird Ihr Finderlohn nach der Beurkundung ausgezahlt.
Finderlohn: klar, gestaffelt, ohne Risiko für Sie
Finderlohn-Staffel
Allgemeiner Hinweis – Adresse und Eigentümer bekannt, Verkaufsbereitschaft noch offen.
Qualifizierter Tipp – Eigentümer ist ansprechbar und Verkaufsabsicht ist bereits erkennbar.
Pauschal, unabhängig vom Kaufpreis, fällig nach Beurkundung. Auf Wunsch stimmen wir die Konditionen vorab schriftlich mit Ihnen ab.
Kein Risiko, keine Bindung
Ein eingereichter Tipp verpflichtet Sie zu nichts. Kommt kein Ankauf zustande, entstehen keine Kosten, keine Vermittlerpflichten und kein weiterer Aufwand.
Für den Eigentümer entstehen durch Ihren Hinweis ebenfalls keine Verpflichtungen – ein unverbindliches Gespräch mit uns ist der einzige nächste Schritt.
Was einen Tipp wertvoll macht
Hilfreich, wenn vorhanden
- Adresse bzw. grobe Lage des Objekts
- Objektart – Eigentumswohnung (ETW), Reihenhaus (bevorzugt Reihenmittelhaus/RMH) oder Mehrfamilienhaus (MFH) ab 6 Wohneinheiten
- Ansprechpartner oder Kontaktmöglichkeit zum Eigentümer
- Verkaufsanlass, falls bekannt (Erbschaft, Sanierungsstau, Liquidität, Betriebsaufgabe)
- Ihre Einschätzung zur Dringlichkeit
Auch ohne vollständige Angaben willkommen
Ein loser Hinweis ohne alle Details ist ausdrücklich in Ordnung – wir übernehmen die weitere Prüfung. Wichtig ist vor allem: ein reales Objekt und ein realistischer Verkaufsanlass, keine reine Vermutung.
Zur Einordnung
Das Programm ersetzt keinen Maklervertrag und begründet keine Provisionspflicht für den Eigentümer. Für Steuerberater gilt: Bitte prüfen Sie vorab selbst, ob die Annahme eines Finderlohns mit Ihrer Berufsordnung und den Vorgaben Ihrer Kammer vereinbar ist – wir geben hierzu keine Rechtsberatung. Für Hausverwaltungen gilt entsprechend: Bestehende Vertraulichkeits- oder Verwalterpflichten gegenüber Ihren Auftraggebern gehen vor.
Häufige Fragen von Tippgebern
Ist die Annahme eines Finderlohns rechtlich unbedenklich?
Für Privatpersonen und die meisten Gewerbetreibenden ist ein Finderlohn üblich und unproblematisch. Angehörige reglementierter Berufe – etwa Steuerberater – sollten die Vereinbarkeit mit der eigenen Berufsordnung vorab selbst prüfen; wir können dazu keine Rechtsberatung leisten.
Muss ich etwas unterschreiben?
Nein. Ein Tipp ist zunächst unverbindlich. Auf Wunsch können wir die Finderlohn-Konditionen vorab schriftlich in einer kurzen Vereinbarung festhalten – verpflichtend ist das nicht.
Bleibt meine Identität gegenüber dem Eigentümer geheim?
Ja, sofern gewünscht. Wir stimmen die Art der Ansprache vorab mit Ihnen ab – inklusive der Frage, ob und wie Sie als Hinweisgeber genannt werden.
Wann und wie wird der Finderlohn ausgezahlt?
Nach notarieller Beurkundung des Ankaufs, per Überweisung. Die genaue Höhe richtet sich nach der Qualität des Tipps gemäß der oben genannten Staffel (500 bis 1.000 €, pauschal).
Was passiert, wenn mehrere Personen denselben Tipp geben?
Maßgeblich ist der zuerst eingegangene, konkrete Hinweis auf dasselbe Objekt bzw. denselben Eigentümer. Im Zweifel sprechen wir das transparent mit allen Beteiligten ab.
Gibt es eine Obergrenze bei der Anzahl der Tipps?
Nein. Sie können so viele Hinweise einreichen, wie sich in Ihrem Berufsalltag ergeben – jeder wird einzeln geprüft.
Jetzt einen Tipp einreichen
Kurz Objektart, Ort, ggf. Ansprechpartner und Ihre Einschätzung schicken – Rückmeldung erhalten Sie i. d. R. innerhalb von 48 Stunden.